Behandlungskosten:

Der Bereitschaftsdienst ist eine Privatleistung. Die erbrachten Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Ärzte(GoÄ) abgerechnent,  wobei für ärztliche Leistungen der 2,3-fache (3,5-fach mit Begründung) Bewertungssatz angesetzt wird. Die Kosten werden in der Regel von Ihrer privaten Krankenversicherung übernommen.

Dennoch möchten wir gerne allen Patienten unsere medizinische Expertise zur Verfügung stellen. Deshalb bieten wir gesetzlich Versicherten Patienten die Möglichkeit einer Konsultation auf Selbstzahlerbasis an. Das bedeutet, dass wir Ihnen die Behandlungskosten in Rechnung stellen und Sie diese in der Regel nicht erstattet bekommen.

 

Anfahrtskosten:

Die Fahrtkosten werden im Allgemeinen nach Kilometer berechnet. Es gibt im üblichen Sinne eine Kilometerpauschale.